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   BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87   

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https://dejure.org/1987,10090
BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,10090)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1987 - 1 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,10090)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1987 - 1 StR 559/87 (https://dejure.org/1987,10090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Neubildung von Gesamtstrafen wegen fehlerhaftem Ausspruch über eine Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87
    Das Landgericht hat entsprechend der vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] geäußerten (die Entscheidung nicht tragenden) Auffassung drei früheren, durch Vollstreckung erledigten Strafen Zäsurwirkung beigemessen und hat aus diesem Grund drei selbständige Strafen - davon zwei Gesamtstrafen - gebildet.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87

    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87
    Doch ist es, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - (zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren, einer im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigten Verurteilung Zäsurwirkung beizumessen (ebenso der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87
    Doch ist es, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - (zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren, einer im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigten Verurteilung Zäsurwirkung beizumessen (ebenso der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2).
  • BGH, 18.12.1987 - 5 StR 644/87

    Voraussetzungen und Folgen einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)

    Mit dem Urteil des BGH vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - (zur Veröffentlichung bestimmt) ist jedenfalls daran festzuhalten, daß einer im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht beizumessen ist (ebenso BGH, Urt. v. 6. März 1987 - 2 StR 37/87 - in BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2 sowie BGH, Beschl. v. 5. November 1987 - 1 StR 559/87 -).
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